Was haben Hammurabi und sachcontrol gemeinsam? Auf den ersten Blick gibt es wohl vor allem Unterschiede: Der babylonische König Hammurabi ist bereits 1750 v. Chr. verstorben, während die sachcontrol GmbH seit der Gründung im Jahr 2001 kräftig weiterwächst und mittlerweile ca. 100 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt. Während Hammurabi für die älteste vollständig erhaltene Rechtssammlung, seinen Codex Hammurabi, regelmäßig in Geschichtsbüchern und historischen Magazinen gerühmt wird, kann sachcontrol für sich in Anspruch nehmen, ein Marktführer im Bereich der Kostenvoranschlags- und Rechnungsprüfung im Sachschaden in Deutschland zu sein und vor allem: Sich nach wie vor weiter zu entwickeln – zur Nummer 1 als kundenorientierter Lösungsanbieter im Sachschaden.

Es geht also um Lösungen bei Schäden, um Recht und Prüfung, und damit um entscheidende Aspekte des Versicherungswesens. Folgerichtig umfasst die Geschichte der Versicherung sowohl ein frühes Kapitel über Hammurabi als auch aktuelle Zeitzeugnisse zu sachcontrol. Und auch für Zukunftsvisionen ist sachcontrol bestens aufgestellt. Doch wir wollen nicht vorgreifen, sondern von vorn erzählen…

 

Es war einmal… Der Codex Hammurabi

Während seiner von 1792 bis 1750 v. Chr. dauernden Herrschaft ließ Hammurabi eine ganz besondere, 2,25 m hohe Steinsäule errichten. Darauf sind auf 4.000 engen Zeilen über 8.000 Wörter in Keilschrift die Gesetze des babylonischen Königs eingraviert: 282 Paragraphen regelten das tägliche Leben in Babylonien. Unter anderem war auch bestimmt worden, dass bei Raubüberfällen auf Karawanen die Verluste durch den Geschäftsherrn zu tragen waren.

Bekannt ist wohl dem einen oder anderen auch Hammurabis „Auge um Auge, Zahn um Zahn“-Gesetz: „Baut ein Baumeister ein Haus und macht es zu schwach, so dass es einstürzt und tötet den Bauherrn: Dieser Baumeister ist des Todes. Kommt ein Sohn des Bauherrn dabei um, so soll ein Sohn des Baumeisters getötet werden. Kommt ein Sklave dabei um, so gebe der Baumeister einen Sklaven von gleichem Wert. Wird bei dem Einsturz Eigentum zerstört, so ersetze der den Wert und baue das Haus wieder auf. “

Damals revolutionär, ist dies heute für uns ganz selbstverständlich geworden: Wer eine Gefahrenlage schafft und für einen Schaden verantwortlich ist, hat Schadenersatz zu leisten. Die Grundlage für das Deckungskonzept jeder Haftpflichtversicherung.

 

Die Risikogemeinschaft

Schon 2000 v. Chr. verpflichteten sich die Reiseteilnehmer einer Karawane, Schäden, die einem Teilnehmer entstanden, gemeinsam zu ersetzen. Heute würde man sagen, sie bildeten eine „Risikogemeinschaft“. Genauso, wie es auch Familien, Immobilienbesitzer, Seefahrer, Handwerker etc. waren und immer noch sind. Sie alle sind jeweils eine Gruppe, deren Mitglieder das Risiko eines gleichartigen Schadens tragen: Die Familie das Risiko von Leben, Gesundheit und Privateigentum, der Immobilienbesitzer das Risiko, sein Gebäude zu erhalten, der Seefahrer, seine Waren sicher und die Mannschaft einschließlich sich selbst gesund zum Zielhafen zu bringen und der Handwerker, im Rahmen seiner Tätigkeit keine anderen Sachen oder gar Personen zu schädigen. Denn das Prinzip des babylonischen Grundsatzes „Baut ein Baumeister ein Haus und macht es zu schwach…“ gilt – wenn auch juristisch neu formuliert – nach wie vor.

Zwar hofft jeder, dass der wie auch immer geartete Verlust nicht ihn selbst trifft, sondern immer nur „die anderen“. Aber Gewissheit gibt es eben doch nicht und dann ist da noch dieses Bedürfnis nach Sicherheit oder zumindest DER Gewissheit, dass, WENN etwas passiert, die Folgen behoben oder zumindest abgemildert werden können.

 

Zunftkassen bieten Vorsorge bei existenziellen Bedrohungen

Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten sich in Deutschland die Zünfte und Gilden, die in diesem Rahmen Vorsorge für ihre Mitglieder bei existenziellen Bedrohungen trafen. Aus den eingerichteten Zunftkassen wurde bedürftigen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen bei Verarmung, Krankheit oder Tod Unterstützung zuteil. Die Funktionalität dieser Zunftkassen war so einfach wie genial: Viele (und zwar alle Mitglieder der jeweiligen Zunft) zahlten regelmäßig ihren festgelegten, überschaubaren und damit jederzeit planbaren Beitrag ein und wenige (hier die Bedürftigen) erhielten bei Bedarf eine angemessene Unterstützung. Und der wichtigste Aspekt überhaupt: Alle gewannen Sicherheit, dass im Fall der Fälle, wenn tatsächlich der befürchtete Verlust auf die eine oder andere Art und Weise eintreten sollte, dieser ausgeglichen wird. Der für den Einzelnen nicht planbare Finanzbedarf wird innerhalb der Risikogemeinschaft damit aufgefangen. Denn wer wusste schon, wann er wie viele Gulden und Taler brauchte, um einen irgendwann – wenn überhaupt – eintretenden Schaden ausgleichen zu können und so lange liegt all das schöne Gold und Silber in der Truhe und ist nicht nur zusätzlich der Gefahr des Verlustes ausgesetzt, sondern kann auch nicht für andere Investitionen eingesetzt werden.

Die ersten Versicherungen

Auf diesem frühen Prinzip basierten sowohl bereits die aus dem Jahr 130 n. Chr. bekannte, älteste vollständig erhaltene Satzung einer Römischen Sterbekasse und auch der aus dem Jahr 1347 stammende, erste erhalten gebliebene Seeversicherungsvertrag aus Genua: Viele zahlen ein und wenige erhalten eine Leistung, aber alle gewinnen Sicherheit und Planbarkeit ihrer Finanzen. Diese Sicherheit findet sich dann auch folgerichtig wieder in VerSICHERung.

Übrigens: Aus dem Jahr 1588 stammt der älteste erhaltene Seeversicherungsvertrag Deutschlands. Geschlossen wurde er in Hamburg, das damit zum Ausgangsort für die Verbreitung der Versicherungswirtschaft in Deutschland wurde. Noch heute sind in Hamburg entsprechend etablierte Versicherer ansässig. Und auch die 1676 als öffentlich-rechtlicher Versicherer begründete Hamburger Feuerkasse ist das älteste, noch bestehende Versicherungsunternehmen der Welt.

Einmal mit der Entwicklung begonnen, war der Siegeszug der Versicherung nicht mehr aufzuhalten: 1784 wurden einheitliche Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen in Deutschland eingeführt, 1886 folgte die Leitungswasserversicherung, 1895 die Einbruchversicherung und 1898 die Sturmversicherung.

Nach wie vor kommen angepasst an den sich wandelnden Bedarf und die sich ändernde Risikolage aufgrund des technischen Fortschritts neue Versicherungsprodukte auf den Markt.

Und auch die Arbeitsweise der Versicherer hat sich entsprechend verändert, Versicherer fusionieren, arbeiten mit Start-ups und InsurTechs zusammen und entwickeln neue Strategien bei Produktentwicklung, Vertrieb und Schadenmanagement.

 

Wahrscheinlichkeitsrechnung und das Gesetz der großen Zahl

Und doch ist das ursprüngliche Prinzip der Risikogemeinschaft auch heute noch die Grundlage für das Versicherungswesen – wenn auch zwischenzeitlich ergänzt durch wissenschaftlich-mathematische Grundlagen.

1654 begründeten die französischen Mathematiker Blaise Pascal und Pierre de Fermat die Wahrscheinlichkeitsrechnung. Aus der Anzahl der insgesamt eintretbaren Möglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein gewähltes Ergebnis eintreten wird.

Dadurch wird zum Beispiel berechenbar, wie oft es überhaupt in einer Stadt brennt, wie viele Gebäude dann vom Feuer betroffen sind und in welchem Umfang die Gebäude betroffen sind: Wie viele sind komplett abgebrannt, wie viele nur halb und wie viele haben nur Rußschäden – vereinfacht dargestellt. Und natürlich auch, welche Gebäude betroffen sind: Brennt das Rathaus, das Haus des Kaufmanns oder die Werkstatt vom Schmied. Daraus lässt sich dann der Finanzbedarf ableiten, der statistisch betrachtet pro Jahr oder pro Jahrzehnt für die Wiederherstellung erforderlich ist und von allen Beteiligten der Risikogemeinschaft (der Bewohner und Gebäudeeigentümer der Stadt) aufzubringen ist.

Etwa ein halbes Jahrhundert später wurde das sogenannte „Gesetz der großen Zahl“ veröffentlicht. Wie es der Name schon sagt: Je größer die berücksichtigte Masse bei statistischen Beobachtungen ist, eine desto geringere Rolle spielen Zufälligkeiten.

Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Je größer die Stadt und damit die Anzahl der Häuser oder je mehr Städte in die Bewertung einbezogen werden und je länger Daten gesammelt werden, desto zuverlässiger entspricht der mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung ermittelte Finanzbedarf dem tatsächlichen Bedarf.

Aus all diesen Zusammenhängen ergibt sich die noch heute gültige Definition zum Begriff der Versicherung: „Versicherung ist die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.“

 

Versicherung und/oder Rundum-Sorglos-Paket

Auch wenn die französischen Mathematiker bei ihren Studien der Wahrscheinlichkeitsrechnung ganz profan auf die Berechnung des Zufalls beim Glücksspiel aus waren und keineswegs die Versicherungswirtschaft im Blick hatten, hat sich ihre Arbeit dennoch als wegweisend für die Entwicklung der Versicherungsbranche erwiesen.

Und das ist auch kein Wunder, funktionieren doch Glücksspiel und Risikoversicherung grundlegend nach demselben Prinzip: Viele zahlen kleine Beiträge ein (und dies meist regelmäßig und über lange Zeit) und wenige erhalten eine Leistung. Diese ist in der Regel ein wesentlich größerer Betrag, dafür aber wesentlich seltener im Vergleich zur Einzahlung. Wer selbst Lotto spielt kann dies sicher bestätigen.

Dem entgegen steht die Erwartungshaltung, mit der die Versicherungsbranche heute häufig zu kämpfen hat: „Nun habe ich mehrere Jahre eingezahlt und erwarte daher auch einmal eine Auszahlung“. Niemand käme auf die Idee, mit dieser Argumentation an eine Lottogesellschaft heranzutreten. Oder?

Eine wichtige Erkenntnis lässt sich daraus allerdings ableiten: Das Bedürfnis nach einem „Rundum-Sorglos-Paket“ oder aber auch nach einer individuellen Ausschnittsdeckung anstelle eines vordefinierten Angebotes zum Versicherungsschutz gemäß der jeweiligen Versicherungsbedingungen ist mit den Jahren stetig gewachsen. Dass das vor allem eine Frage des Preises ist, dürfte auf der Hand liegen. Und entsprechend des gezahlten Preises fällt dann die dafür vereinbarte Leistung aus. Wobei derzeit noch die klassischen, historisch gewachsenen Versicherungsbedingungen überwiegen.

 

Zurück in die Zukunft

An unseren kurzen Abriss über die Entstehung des Versicherungsgedankens schließt sich folgerichtig ein Blick in die Zukunft an. Bereits auf dem diesjährigen Messekongress „Schadenmanagement und Assistance“ konnte der ein oder andere Leser unseres Blogs schon live erleben, wie diese Zukunft aussehen kann. Mit sachEYE hat sachcontrol eine Technologie entwickelt, bei der neuronale Netzwerke gelernt haben, visuelle Signaturen von Objekten in Fotos zu erkennen. Das klingt interessant für Sie und Sie wollen mehr darüber erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen, sich für unseren Newsletter anzumelden. Damit informieren wir Sie, sobald der Blick in die Zukunft und auch auf unsere weiteren interessanten Beiträge frei ist. Wir freuen uns auf Sie.

 

Über den Autor

Leiterin Außenregulierung bei sachcontrol GmbH

Im Jahre 2014 bei sachcontrol gestartet, ist die gelernte Versicherungsfachwirtin seit 2015 der Kopf unserer Außenregulierung. Geschickt manövriert sie seitdem ihre Mitarbeiter durch ganz Deutschland und sorgt für einen reibungslosen Ablauf aus der Schaltzentrale in Dresden. Privat engagiert sie sich gern ehrenamtlich und genießt ihre Freizeit mit Familie und Freunden.